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26. Jan. 2024   •  2 Min. Lesezeit 

Bußgelder und NIS2: Wie Subdienstleister betroffen sein können

Bußgelder und NIS2: Wie Subdienstleister betroffen sein können

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) ist ein wichtiger Schritt der Europäischen Union, um die Cybersicherheit zu stärken und die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen. In diesem erweiterten Artikel werden wir die Implikationen dieser Richtlinie genauer betrachten, insbesondere die Frage, ob Bußgelder im Rahmen der NIS2-Richtlinie auf Subdienstleister übertragen werden können, und die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen und betroffene Subdienstleister diskutieren.

Bußgelder und Hauptunternehmen

Im Rahmen der NIS2-Richtlinie sind Bußgelder ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der Compliance. Diese Geldstrafen werden in der Regel gegen das Unternehmen verhängt, das direkt unter die Richtlinie fällt. Dies bedeutet, dass die Hauptunternehmen, die als Diensteanbieter von wesentlicher Bedeutung eingestuft sind, die primäre Verantwortung tragen. Sie müssen die NIS2-Anforderungen erfüllen und deren Einhaltung sicherstellen. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf die eigenen Operationen des Hauptunternehmens, sondern erstreckt sich auch auf die gesamte Lieferkette, einschließlich der von ihnen beauftragten Subdienstleister.

Vertragsklauseln als Lösung

Eine direkte Übertragung von Bußgeldern auf Subdienstleister ist in der NIS2-Richtlinie selbst nicht vorgesehen. Jedoch haben Hauptunternehmen die Möglichkeit, dies indirekt über Verträge zu erreichen. Sie können Verträge mit Subdienstleistern abschließen, die spezielle Klauseln zur Einhaltung der NIS2-Anforderungen enthalten. Solche Verträge können finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen, was eine indirekte Übertragung von Bußgeldern ermöglicht. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Vertragsgestaltung und ein effektives Risikomanagement seitens der Hauptunternehmen.

Beispiele aus der Praxis

IT-Branche

In der IT-Branche könnte ein Hauptunternehmen einen Vertrag mit einem Cloud-Dienstleister haben. In diesem Vertrag könnten Strafzahlungen für Sicherheitsverletzungen festgelegt werden, die zu einer NIS2-Nonkonformität führen. Wenn der Cloud-Dienstleister gegen diese Sicherheitsanforderungen verstößt und das Hauptunternehmen aufgrund dessen mit Bußgeldern belegt wird, könnten die Kosten indirekt an den Subdienstleister weitergegeben werden.

Produktionsindustrie

Ein Hersteller von industriellen Steuerungssystemen in der Produktionsindustrie könnte Verträge mit Subdienstleistern für die Softwareentwicklung abschließen. Diese könnten Klauseln enthalten, die den Subdienstleister für Sicherheitslücken in der Software verantwortlich machen und finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie vorsehen.

Risiken und Herausforderungen

Die Übertragung von Bußgeldern auf Subdienstleister bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Erstens müssen die Hauptunternehmen sicherstellen, dass solche Vertragsklauseln rechtlich durchsetzbar sind. Zweitens kann dies zu Spannungen in der Geschäftsbeziehung führen, da Subdienstleister möglicherweise nicht bereit oder in der Lage sind, solche Risiken zu tragen.

Notwendigkeit der Zusammenarbeit

Eine erfolgreiche Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Hauptunternehmen und Subdienstleistern. Beide Seiten müssen sich der Bedeutung der Cybersicherheit bewusst sein und proaktiv zusammenarbeiten, um Risiken zu minimieren. Dies umfasst regelmäßige Sicherheitsaudits, den Austausch von Best Practices und die Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsstandards.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Übertragung von Bußgeldern auf Subdienstleister im Rahmen der NIS2-Richtlinie zwar nicht direkt vorgesehen ist, aber durch Vertragsklauseln geregelt werden kann. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und Subdienstleister sich dieser Möglichkeit bewusst sind und klare Vereinbarungen treffen. Die Einhaltung der NIS2-Anforderungen und die Regelung etwaiger finanzieller Konsequenzen sind für die Gewährleistung der Cybersicherheit und der Einhaltung der NIS2-Richtlinie in der gesamten Lieferkette von größter Bedeutung. Die proaktive Zusammenarbeit, der Austausch von Informationen und die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses für Sicherheitsstandards und Compliance-Anforderungen sind entscheidende Faktoren für den Erfolg. Letztendlich trägt jeder Akteur in der Lieferkette eine Verantwortung für die Cybersicherheit und muss Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Cyberbedrohungen zu minimieren und die Resilienz des gesamten Systems zu stärken. Durch die Annahme dieser kollektiven Verantwortung und die Umsetzung effektiver Sicherheitsmaßnahmen kann die digitale Infrastruktur Europas gegen zukünftige Cyberbedrohungen geschützt werden.

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